Heimtiere in der Europäischen Union – ein Überblick

Mehr als 120 Millionen Hunde und Katzen werden in der Europäischen Union gehalten, mit steigender Tendenz. Gleichwohl fallen Heimtiere („Begleittiere“, engl. companion animals) als solche grundsätzlich nicht unter die Regelungskompetenz der Europäischen Union.

 

Auch die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegte Verpflichtung „den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung zu tragen“ (Lissabon-Vertrag, Artikel 13), ist insofern umstritten, als sie sich nach Ansicht der EU-Kommission derzeit nur auf die Bereiche Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt bezieht, allerdings gibt es auch die Meinung, dass aus rechtssystematischer Sicht der ethische Begriff „fühlende Wesen“ nicht relativiert werden kann durch einen Vertrag sui generis. In der politischen Praxis der EU beschränket sich diese daher bis heute weitgehend auf die Gemeinschaftsregelungen zum Schutz von landwirtschaftlichen Tieren sowie von Tieren, die zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden.

Gleichwohl gab es in den zurückliegenden Jahren einige positive Entwicklungen, die dem Schutz von Heimtieren in Europa dienen.

 

Seit dem Beitritt mehrerer osteuropäischer Staaten im Jahr 2004 wird insbesondere dem Schicksal der Streunertiere oder dem illegalen grenzüberschreitenden Welpentransport vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Tierschutzprobleme verdeutlichen zunehmend, dass das Wohl der Tiere gleichzeitig wesentliche Aspekte der Tiergesundheit und der öffentlichen Gesundheit berührt. Daher hat sich der Rat der EU in den Jahren 2010 und 2012 mit der Situation der Heimtiere in der EU näher befasst. So wurde in Folge die EU-Kommission damit beauftragt wissenschaftlich zu prüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Heimtiere in der EU entwickelt werden können.

 

Im Oktober 2013 veranstaltete die EU-Kommission die erste europäische Heimtierkonferenz. Dabei zeigte sich, dass es in den EU-Mitgliedsländern keine einheitlichen Regelungen und Schutzbestimmungen für Heimtiere in Bezug auf deren Haltung, Zucht und Handel, Kennzeichnung und Registrierung gibt und sich hieraus eine Reihe von Handlungsnotwendigkeiten ergeben. Diese Einschätzung wurde durch eine wissenschaftliche Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2015 zur speziellen Situation bei Hunden und Katzen im gewerblichen Bereich nochmals eindrücklich bestätigt.

 

Am 25. Februar 2016 veröffentlichte das Europäische Parlament eine Entschließung (P8_TA(2016)0065) mit der klaren Forderung nach einer EU-weiten Einführung kompatibler grenzüberschreitender Systeme zur Registrierung von Haustieren. Denn gerade die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen sind nach Ansicht des EU-Parlamentes geeignete Maßnahmen, um die Möglichkeiten von Dokumentenfälschung und illegalem Handel zu verringern, die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen und eine wirksame Rückverfolgbarkeit innerhalb der Union zu ermöglichen.

 

Mit der „EU-Plattform für Tierschutz“ will die EU-Kommission den notwendigen Dialog zwischen den zuständigen Behörden, den Unternehmen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaftlern über Fragen des Tierschutzes ermöglichen. Entscheidend ist, dass auch die Heimtiere in dieser Plattform ausreichend berücksichtigt werden, so wie es viele Mitgliedsländer fordern. Sie verweisen darauf, dass damit dem Problem des zunehmenden illegalen Welpenhandels, der die Tiergesundheit und den Binnenmarkt berührt und somit auch die Zuständigkeiten der EU berührt, entgegengewirkt werden kann. Empfohlen wird hier u.a. eine EU-weite Rückverfolgbarkeit der Tiere mittels Harmonisierung der Kennzeichnung und Registrierung. Zwischenzeitlich arbeitet eine informelle Arbeitsgruppe aus mehreren Mitgliedstaaten im Rahmen der „Voluntary initiative on the health and welfare of pets (dogs) in trade“ an Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Welpen.

Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 12. Februar 2020 (P9_TA(2020)0035) erneut eine EU-weite Harmonisierung der Kennzeichnung und Registrierung sowie eine Interkonnektivität bestehender Datenbanken gefordert. Zudem wird zutreffend daraufhin gewiesen, dass das EU-Tiergesundheitsgesetz eine Ermächtigungsgrundlage enthält, indem ein abgeleiteter Rechtsakt hier Transparenz schaffen könnte.

 

Vor diesem Hintergrund wird sich das Netzwerk K&R weiterhin dafür stark machen, dass EU-weit kompatible Systeme entwickelt und innerhalb der EU-Länder abgestimmt werden, um die Möglichkeit einer länderübergreifenden Rückverfolgbarkeit für Hunde und Katzen zu schaffen. Diese Maßnahme ist einer der wichtigsten Schlüsselinstrumente, um den Schutz von Heimtieren in Europa zu ermöglichen.

 

 

Das vom Netzwerk K&R ausgearbeitete Lösungsmodell eines Registerverbundes könnte nicht nur genutzt werden, um in Mitgliedstaaten, die vergleichbar Deutschland mehrere und mehrere unterschiedliche Register haben, eine einzige nationale Anlaufstelle zu etablieren, es würde zudem dem Prinzip der Subsidiarität entsprechen. In Anbetracht der Tatsache, dass das HABS Modell kostengünstig zur Verfügung gestellt würde, wäre die Anforderung der Verhältnismäßigkeit ebenfalls gegeben.